WKO interaktiv

Beschäftigung von Ausländern


Arbeitnehmer aus EWR- und EU Staaten - mit Ausnahme Kroatiens - dürfen ohne Einschränkung eine unselbstständige Tätigkeit ausüben. Aber bei Personen aus Drittstaaten, die sich legal in Österreich aufhalten, gelten andere Regeln. Wissen Sie, was Sie bei der Beschäftigung von Ausländern beachten müssen, um im rechtlichen Rahmen zu bleiben?



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